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  1. #1
    wie gesagt, die letzten male war es überhaupt kein problem, und das semesterticket hat gereicht für das Rad. Umso größer die Überraschung.

    Edit: Was passiert eigentlich, wenn man als Schwarzfahrer die Herausgabe des Ausweises verweigert (bzw. ihn nicht dabei hat)?
    Geändert von MaxikingWolke22 (27.11.2009 um 15:53 Uhr)

  2. #2
    Zitat Zitat von MaxikingWolke22 Beitrag anzeigen
    Edit: Was passiert eigentlich, wenn man als Schwarzfahrer die Herausgabe des Ausweises verweigert (bzw. ihn nicht dabei hat)?
    Schwarzfahren ist eine Form von Betrug, was in Deutschland eine Straftat darstellt. Dazu sagt StPO § 127:

    Zitat Zitat
    (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
    (2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.
    (3) Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.

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